Ihre Reiseteilnehmer brauchen Sicherheiten. Wir "verbürgen" uns für Ihre Zuverlässigkeit.
Sie als Reiseveranstalter bzw. Reisebüro sind nach § 651r BGB bzw. § 651r
iVm.
§ 651w BGB verpflichtet, Ihre Kunden für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder
Insolvenz abzusichern. Um dieser gesetzlichen Pflicht nachzukommen, bieten wir Ihnen die
Kautionsversicherung für Reise an.
Welche Funktionen bietet Ihnen unser R+V-Kreditportal hierzu?
mehr
Hier können Sie unsere
Vordrucke zur Stellung der Sicherheit (im pdf-Format) downloaden.
mehr
Hier können Sie den
Vordruck zur Erteilung einer Bankauskunft (im pdf-Format) downloaden.
mehr
Hier können Sie die
Erklärung zur Vertragsauflösung (im pdf-Format) downloaden.
mehr