Bürgschaften und Forderungsschutz online beantragen

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Themen rund um die Kautionsversicherung für Reise

Ihre Reiseteilnehmer brauchen Sicherheiten. Wir "verbürgen" uns für Ihre Zuverlässigkeit.
Sie als Reiseveranstalter bzw. Reisebüro sind nach § 651r BGB bzw. § 651r iVm.
§ 651w BGB verpflichtet, Ihre Kunden für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern. Um dieser gesetzlichen Pflicht nachzukommen, bieten wir Ihnen die Kautionsversicherung für Reise an.
Welche Funktionen bietet Ihnen unser R+V-Kreditportal hierzu?
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Hier können Sie unsere Vordrucke zur Stellung der Sicherheit (im pdf-Format) downloaden.
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Hier können Sie den Vordruck zur Erteilung einer Bankauskunft (im pdf-Format) downloaden.
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Hier können Sie die Erklärung zur Vertragsauflösung (im pdf-Format) downloaden.
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Letzte Änderung: 07.10.2020